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Geschäftsführer: Jehudi Hertzog Amtsgericht Köln HRB 60816 Ust-Ident-Nummer: : DE255357854 Haftungsausschluß Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu Verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seite habe. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meine Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen bei uns angemeldete Banner und Links führen.
General Terms and Conditions of Sale
§ 1 Preface- Applicability ( 1 ) Our General terms and conditions of sale are exclusively applicable. We do not accept General terms and conditions of the client, which are contrary to or different from ours, except in the case of a written acceptance from our site. Our General terms and conditions are also applicable in the case that we start a unreserved delivery to a client regardless of our knowledge that the client has General terms and conditions which are contrary to or different from ours. ( 2 ) All agreements with the client regarding the fulfilment of the contract are in written form and part of this contract. Oral agreements are only valid if they are immediately confirmed in written form. ( 3 ) Our General terms and conditions of sale are only applicable towards business owners according to § 310 Abs. 1 BGB. § 2 Offer- offer papers ( 1 ) Our offers are binding for a period of 30 days from their hand out, except in the case that the offer includes a shorter time limit. ( 2 ) If the order of the client can be qualified as offer according to § 145 BGB, we may accept it within two weeks. ( 3 ) We reserve property rights and copyright for all pictures, drawings, calculations and other papers, which are part of the offer. This is also applicable to such papers, which are declared to be confidential. The client needs our written permission to hand out such papers to a third person. § 3 Prices- conditions of payment ( 1 ) If the order confirmation does not include other agreements, our prices are ”from factory”, not including packaging, which will be separately invoiced. ( 2 ) A cash discount must be agreed in written form. ( 3 ) If the order confirmation does not include other agreements, the bill is payable without discount within one day from the date of invoice. Default occurs automatically 30 days after the bill become payable. The legal rules regarding the consequences of default are applicable. ( 4 ) The client has a right to offset only in the case that his rights are confirmed by a court, not disclaimed or accepted by us. He may only use his right of retention, if his claim arises from the same contract. § 4 Delivery time ( 1 ) The start of the delivery time given by us demands the clearing of all technical questions. ( 2 ) The keeping of the delivery obligation also demands the duly fulfilment of the clients obligations in time. We reserve the defence of unfulfilled contract. ( 3 ) If the client gets into default in acceptance or culpable violates other obligations regarding his cooperation, we are entitled to claim compensation for the damage caused, including additional expenses. We reserve further rights and claims. ( 4 ) In the case of ( 3 ) the danger of an accidental destruction or damage of the sold good is transferred to the client at the point at which he comes into default in acceptance or default of payment. ( 5 ) We are liable according to the law, if the contract is a time bargain according to § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB or § 376 HGB. We are liable according to the law in the case that the client claims that he had lost the interest in the fulfilment of the contract because of a default in delivery. ( 6 ) We are liable according to the law if the default in delivery is the consequence of an intention or of gross negligence of our obligations from the contract, we are liable for the fault of our representatives and vicarious agents. In the case that the default in delivery is the result of a culpable gross negligence of our obligations from the contract, our liability is limited to typical, foreseeable damages. ( 7 ) We are liable according to the law in the case that the default in delivery results from a culpable violation of a principal obligation from the contract, our liability is limited to typical, foreseeable damages. ( 8 ) In addition we are obligated to pay in the case of default of delivery for each week of default a global amount of 3 % of the contract value, altogether not more then 15 % of the contract value. ( 9 ) Other legal rights and claims of the client are reserved. § 5 Transfer of risk- packaging costs ( 1 ) If the order confirmation does not include other agreements, the delivery “from factory” is agreed. ( 2 ) There are special agreements concerning the return of packaging. ( 3 ) We will insure the transport, if the client demands this. The client has to take the costs for the insurance. § 6 Liability for defects ( 1 ) The client may only claim liability for defects if he had observed his obligations to control and rebuke according to § 377 HGB. ( 2 ) If the sold good is defective, the client may choose to claim supplementary performance in the form of removal of defects or delivery of a good which is free of defects. In the case of the removal of defects or the delivery of a new product, we are obligated to take all costs necessary for the supplementary performance, especially costs for transport, working power and material, if they are not caused by the transport of the product to another place then the place of performance. ( 3 ) If the supplementary performance fails, the client may choose to claim rescission or impairment. ( 4 ) We are liable according to the law if the client claims compensation for damages caused by intention or gross negligence, including intention or gross negligence of our representatives and vicarious agents. If the client does not charge us of an intentional breach of contract, the liability is limited to typical and foreseeable damages. ( 5 ) We are liable according to the law for a culpable breach of a principal obligation from the contract. A breach of a principal obligation of the contract exists, if the client had trusted and may have trusted in the fulfilment of the obligation. Also in this case the liability is limited to foreseeable and typical damages. ( 6 ) The liability for a culpable injury of life, body or health is untouched by this, as well as the liability according to the product liability act. ( 7 ) A liability is excluded, if it is not mentioned in the paragraphs above. ( 8 ) The period of prescription for claims for defects is 12 months from the moment of transfer of risk. ( 9 ) The period of prescription for a claim concerning a defective product according to §§ 478, 479 BGB is untouched by this, it is 5 years, counted from the delivery of the defective product. § 7 Joint liability ( 1 ) An additional liability for damages not mentioned in § 6 is excluded, no matter of the legal nature of the claim. This includes the liability for claims arising from a negligence in the course of contracting, from other breaches of obligations or from a tortuous liability for material damages according to § 823 BGB. ( 2 ) The limitation mentioned under ( 1 ) is also applicable if the client claims compensation for useless charges instead of a compensation for damages. ( 3 ) If our liability is excluded or limited, this is also applicable to the personal liability of our workers, employees, representatives and vicarious agents. § 8 Retention of title ( 1 ) We reserve the right of retention of the title of the product until all payments from the sales contract are booked. We are entitled to revoke the product in case of a breach of contract by the buyer, especially in case of a default of payment. The revoke of the product means the rescission from the contract. We are entitled to dispose the product after the revocation, the profit from the disposition, less the costs for the disposition, is charged from the client’s debts. ( 2 ) The client is entitled to resale the product during the usual course of business, he is obligated to convey all his demands arising from the resale against his clients or a third person regardless that the product was converted or not , to the commercial invoice of our claim ( including value added tax ). The client remains entitled to retract the claim after the claim was conveyed. Our right to retract the claim ourselves is untouched by this. We obligate ourselves not to retract the claim as long as the client fulfils his payment duties, is not in default of payment and especially no request for insolvency is placed or a finishing of payments takes place. If this takes place we may claim from the client to give us information concerning the claims and the debtors, to give us all information necessary to retract the claim, to give us the necessary papers and to inform his clients about the subrogation. ( 3 ) The converting or alteration of the product always takes place in our favour. If the sold good is assimilated with other products which do not belong to us, we gain the joint ownership at the new product at the rate of the value of our product ( commercial invoice including taxes ) compared with the value of the other products at the time of assimilation. The agreements for the sold goods are also applicable for the new product created by assimilation. ( 4 ) If the sold good is inseparably compound with other products, which do not belong to us, we gain joint ownership at the new product at the rate of the value of our product ( commercial invoice including taxes ) compared with the value of the other products at the time they were compounded. If the compounding takes place in the way that the client’s product can be regarded as principal thing, the client is obligated to transfer joint ownership pro- rata to us. The client keeps the single or joint ownership for us. ( 5 ) We obligate ourselves to approve our deposits at demand of the client insofar that the liquidable value of our deposits is 10 % higher than our claims. The choice of the deposit to be approved is up to us. § 9 Jurisdiction- Place of performance ( 1 ) The jurisdiction for all disputes arising from our sales contracts is at our place of business, we are entitled nonetheless to sue the client at the court at his residence. ( 2 ) The law of the Federal Republic of Germany is applicable, the applicability of the United Nations Convention for the International Sale of Goods is excluded. ( 3 ) If the order confirmation does not include other agreements, our place of business is the place of performance. -------------------------------------------------------------------------------- I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Allgemeine Verkaufsbedingungen) § 1 Allgemeines – Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abwei-chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertragsverhältnisses getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Abreden gelten nur dann, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. § 2 Angebot – Angebotsunterlagen (1) Unsere Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend, es sei denn, das Angebot enthalte eine kürzere Frist. (2) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. (3) An von uns dem Angebot beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkula-tionen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. § 3 Preise – Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. (2) Unsere Preise verstehen sich ausschließlich als Netto-Preise. Steuern in gesetzlicher Höhe und gesetzliche Gebühren werden gesondert berechnet. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 30 Tage nach Fälligkeit tritt Zahlungsverzug ohne weiteres ein. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (6) Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung der Rohstoff-, Verpackungs- oder Verschiffungspreise oder gesetzliche Änderungen des Export- bzw. Importlandes eingetreten sind. § 4 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. (9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. § 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. (2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. (3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. § 6 Mängelhaftung (1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ab Geltendmachung der Nacherfüllung steht uns hierfür eine Frist von drei Monaten zur Verfügung. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflicht¬verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. (9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. § 7 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. (3) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflich-tungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mast) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (4) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort (1) Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Lieferverträgen; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. |